Israel-Palästina: Es ist Apartheid
Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen diese Tatsache anerkennen und ihrer Verantwortung nachkommen
Israel hat eine strategische Zersplitterung des palästinensischen Volkes in vier rechtliche und politische Bereiche (Israel, Westjordanland und Gaza, Ostjerusalem, Flüchtlinge außerhalb des historischen Palästina) durchgesetzt, in denen es keine Freizügigkeit und kein Rückkehrrecht gibt und in denen die Familienzusammenführung verweigert wird.
Internationale Gremien und große Nichtregierungsorganisationen haben gut dokumentiert, dass Israel „de facto“ die volle Kontrolle über das besetzte palästinensische Gebiet hat, mit oder ohne formale Annexion. Daher wendet der Staat Israel seine volle Macht und Herrschaft auf das gesamte Gebiet des historischen britischen Mandats an: Das Apartheidregime gilt für dieses gesamte Gebiet und schließt die palästinensischen Flüchtlinge ein.
Apartheid ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und löst als solches eine Verantwortung für Drittstaaten aus, die rechtlich verpflichtet sind, dagegen vorzugehen.
Als allerersten Schritt muss die Europäische Union ausdrücklich anerkennen, dass die vom Staat Israel gegen das gesamte palästinensische Volk verhängten Maßnahmen das Verbrechen der Apartheid gemäß der Definition der Vereinten Nationen darstellen. Dies muss alle verschiedenen Formen der Apartheid einschließen, die dem palästinensischen Volk in Jerusalem, im Gazastreifen, im Westjordanland, den Palästinenser*innen in Israel, den Flüchtlingen und Palästinenser*innen in der Diaspora auferlegt werden.
Als europäisches Netzwerk von Organisationen, die sich den Grundsätzen von Gerechtigkeit und Gleichheit verschrieben haben und den Kampf des palästinensischen Volkes für seine Rechte unterstützen, fordern wir die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihren rechtlichen Verpflichtungen nach EU- und internationalem Recht nachzukommen und daher die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
Anerkennung: Abgabe öffentlicher Erklärungen, in denen das Verbrechen der Apartheid durch den Staat Israel gegenüber dem palästinensischen Volk anerkannt und verurteilt wird. Aktive Unterstützung von Initiativen, die die Vereinten Nationen drängen, internationale Untersuchungen von Israels Apartheidregime über das palästinensische Volk einzuleiten, einschließlich der Wiedereinsetzung des UN-Sonderausschusses gegen Apartheid und des UN-Zentrums gegen Apartheid.
Keine Zusammenarbeit mit der Apartheid: Verbot jeglichen Handels und jegliche Beziehung zu illegalen israelischen Siedlungen durch die EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und Unternehmen; Verbot von Waffenhandel und militärischer Sicherheitskooperation mit Israel, einschließlich jeglicher Unterstützung von Forschungsprogrammen mit möglichen Dual-Use-Anwendungen.
Sofortmaßnahmen: Israel zur unverzüglichen Beendigung von Besatzung, Kolonisation, Zwangsumsiedlungen, Annexion, Abriss von Häusern und der Blockade des Gazastreifens drängen, die palästinensischen Gefangenen freizulassen und die grundlegenden Bürgerrechte (einschließlich Bewegungsfreiheit und Familienzusammenführung) für die Palästinenser*innen wiederherzustellen: Dies muss der Ausgangspunkt für einen wirklichen Einsatz für einen gerechten Frieden sein.
Rechenschaftspflicht: Ausdrückliche Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bei seinen Verfahren im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die gegen das palästinensische Volk begangen wurden; Verhängung effektiver Sanktionen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, einschließlich der Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, solange Israel dem palästinensischen Volk ein Apartheidregime auferlegt.
Freiheit, Gleichheit und Nichtdiskriminierung sind Grundwerte der Europäischen Union. Effektive Maßnahmen gegen die Apartheid sind keine Option, sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung.
Hier das vollständige Positionspapier (englisch): ISRAEL-PALESTINE: IT IS APARTHEID