DemonstrationRedebeiträge

Redebeitrag von BDS Berlin auf der Revolutionären 1. Mai Demonstration 2017

Redebeitrag von BDS Berlin (speech by BDS Berlin):

Alle 10 Redebeiträge auf der Revolutionären 1. Mai Demonstration 2017 in Berlin:

Revolutionärer Erster Mai-Demonstration wird Kottbusser Tor gerichtlich verwehrt

Verwaltungsgericht bestätigt Einschränkung des Demonstrationsrechts

Pressemitteilung des Bündnisses:

Die revolutionären Erste Mai-Demonstration, die 2017 um 16.00 Uhr am Lausitzer Platz/Ecke Spreewaldplatz starten wird, soll nicht bis zum Ende der angemeldeten Route laufen dürfen. Die Polizei hatte zu einer Auflage gemacht, dass die Demonstration nicht zum Kottbusser Tor laufen dürfe, sondern rund 50 Meter vorher in der Kottbusser Straße halten müsse.

Demoroute verwehrtGegen diese skandalöse – wenn auch in Berlin nicht unübliche – Einschränkung des Demonstrationsrechtes legte das Bündnis Einspruch ein. Das Verwaltungsgericht des Landes lehnte den Eilantrag heute, am 29. April, ab und folgte den fadenscheinigen Begründungen der Polizei.

Die Demonstration, so die Polizei, würde mit dem MyFest kollidieren. Sie würde außerdem Einsatzkräfte binden, die auch anderweitig gebraucht würden. Außerdem würde sie die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungskräfte erschweren.

All das kann nur als fadenscheinig bezeichnet werden, zumal in den letzten Jahren immer wieder Demonstrationen durch das MyFest akzeptiert wurden.

Der Grund für das Verbot des letzten Teils der angemeldeten Wegstrecke ist ein politischer.

Die Revolutionäre Erste Mai-Demonstration lässt RednerInnen verschiedener Kämpfe zu Wort kommen: Geflüchtete oder von Abschiebung bedrohte Menschen, VertreterInnen des kurdischen und palästinensischen Befreiungskampfes, Bündnisse gegen Gentrifizierung und Vertreibung von MieterInnen, internationalistische und revolutionäre Organisationen.

Eine solche Demonstration soll die Verbindung von Kämpfen gegen Rassismus, Sexismus, Kapitalismus und Krieg über Ländergrenzen hinweg zum Ausdruck bringen. Das ist von der Polizei nicht erwünscht – und offenkundig auch nicht vom rot-rot-grünen Senat.

Das Berliner Verwaltungsgericht leistet den politischen und polizeilichen Entscheidungsträgern bei der Begründung seines Beschlusses mit Formulierungen Beihilfe, die nur als zynisch bezeichnet werden können. So wäre der „Konflikt“ um das NKZ nach dem Verkauf an die Gewobag „nicht mehr aktuell“. Außerdem spiegele sich „die Thematik dem Grunde nach an sämtlichen Miethäusern der Wegstrecke“. Damit wird nicht nur die wichtige politische Bedeutung der Auseinandersetzung um das NKZ behördlich entsorgt, es wird auch in Verkennung der Realitäten so getan, also ob sich die BewohnerInnen darauf verlassen könnten, dass das Problem steigender Mieten schon dauerhaft gelöst werde.

Wir werden unsere Mobilisierungsanstrengungen unvermindert fortsetzen – trotz Polizeiverbot am Kottbusser Tor. Wir rufen alle Menschen, alle Linken, alle Anti-RassistInnen und InternationalistInnen auf, sich trotz der Polizeischikanen und der Einschränkung des Demonstrationsrechtes an der revolutionären Ersten-Mai-Demonstration zu beteiligen!

„Das Teilverbot der Demonstration trifft nicht nur die OrganisatorInnen und TeilnehmerInnen der Demonstration – es ist ein Angriff auf das Demonstrationsrecht. Es trifft alle, die gegen Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen, alle, die sich gegen die kapital –und spekulantenfreundliche Politik des Senates zur Wehr setzen wollen“, erklärte Martin Suchanek, ein Sprecher des Bündnisses.

Raus zur Revolutionären Erster Mai-Demonstration, 16.00 Uhr, Lausitzer Platz

Für Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung unter: interblock@riseup.net

REVOLUTIONÄRER ERSTER MAI | 16 UHR | LAUSITZER PLATZ

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