Verfassungsschutz

Das Bundesamt für Verfassungsschutz zieht zurück

 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Beobachtung der Vereinigung BDS Berlin eingestellt und wird diese folglich auch nicht mehr als “gesichert extremistisch” bezeichnen

BDS Berlin wird seit 2023 vom Bundesamt für Verfassungsschutz zunächst als Verdachtsfall, seit 2024 als gesichert extremistisch eingestuft. Gegen diese Einstufung haben wir juristische Schritte eingeleitet. Zunächst wollten wir wissen, auf welcher Grundlage diese Einstufung vorgenommen wurde. Jetzt haben wir eine erste Antwort bekommen: Die Einstufung, die Nennung im Verfassungsschutzbericht und die Beobachtung werden eingestellt und folglich wird BDS Berlin nicht mehr als „gesichert extremistisch“ bezeichnet. Das ist für uns ein wichtiger Schritt hin zur Entkriminalisierung der BDS Bewegung insgesamt. Eine Antwort auf unsere Frage, auf welcher Grundlage die ursprüngliche Einstufung erfolgte, steht weiterhin aus. 

Das erinnert an Franz Kafka, Der Prozess. „Der Prozess“ ist ein unvollendeter Roman von Franz Kafka über die willkürliche Verhaftung und den undurchsichtigen Gerichtsprozess des Bankangestellten Josef K., der nie erfährt, wessen er beschuldigt wird.“

Wir haben gelernt, dass in einem Rechtsstaat, Beschuldigten konkrete Dinge vorgeworfen werden müssen, wenn der Staat Schritte gegen sie einleitet. Wir erleben seit Jahren einen Diffamierungs- und Kriminalisierungsprozess, den wir 2019 – auch davor in Stadt- und Länderparlamenten – gegen die BDS-Bewegung erfahren haben, wo der Rechtsweg mühsam erstritten werden muss, siehe das Verfahren der 3 gegen diesen Beschluss (BT3P).

Dabei ist durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bereits geklärt, dass besagte anti-BDS-Resolution, ein sogenannter schlichter Parlamentsbeschluss, von dem „keine (rechtliche) Verbindlichkeit“ ausgeht, als Gesetz mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht zu vereinbaren und daher verfassungswidrig wäre!

Es stellt sich also die Frage: Wer handelt hier eigentlich verfassungswidrig?

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